Versand und Zahlungsbedingungen

siehe AGB)

Ausschnitt der AGB´s zu den Versand-/Liefer- und Zahlungsbedingungen:

 

3.) Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. Mehrwertsteuer; bei Exportlieferungen weiter zzgl. Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise frei Bestimmungsort.

Mangels entgegenstehender Bestimmungen im Auftragsformular ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Waren- und Rechnungseingang zur Zahlung fällig.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen auf unsere jeweils älteste Forderung gegen den Besteller zu verrechnen.

Gerät der Besteller mit seinen Verpflichtungen in Verzug oder liegen Anhaltspunkte vor, die seine Zahlungsunfähigkeit oder Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen ihn auch aus anderen Rechtsgeschäften umgehend in einer Summe fällig zu stellen.

4.) Lieferung und Lieferzeit

Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart, so hat der Besteller uns aufgefordert spätestens fünf Werktage vor dem Termin oder dem Fristbeginn mitzuteilen, an welchen Ort die Lieferung zu erfolgen hat ("Versandverfügung"). Trifft die Versandverfügung nicht rechtzeitig ein, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er uns eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen gesetzt und auch innerhalb dieser Nachfrist keine Versandverfügung erhalten hat. Liefertermine und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfrist verlängert. Entsprechendes gilt, wenn die Versandverfügung entgegen der Vereinbarung nur einen Teil der Lieferung betrifft, hinsichtlich des nicht verfügten Teiles.

Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist zu liefern bei der Klausel:

- "Sofort", binnen 5 Tagen nach Zugang der Versandverfügung

- "Prompt", binnen 10 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung

- "Anfang eines Monats", in der Zeit vom 1. bis zum 10. einschließlich

- "Mitte eines Monats", in der Zeit vom 11. bis zum 20. einschließlich

- "Ende eines Monats" in der Zeit vom 21. bis zum Schluss des Monats

- "Rechtzeitig zur Aussaat", frühestens binnen fünf Werktagen nach Zugang der Versandverfügung.

Bei Vereinbarung einer Circa-Lieferung ist eine Abweichung der Liefermenge von bis zu 5 von Hundert der im Vertrag genannten Menge vertragsgemäß. Bei einer solchen Abweichung ist der zu zahlende gesamte Kaufpreis entsprechend der Mengenabweichung zu berechnen.

Der Besteller ist verpflichtet, Teilleistungen abzunehmen, es sei denn, dies ist für ihn im Einzelfall unzumutbar.

Liefern wir nicht termin- oder fristgerecht, so hat der Besteller uns eine Nachfrist von mindestens 3 Werktagen zur Leistung zu setzen. Für Lieferungen innerhalb der Nachfrist gilt Ziffer 4.4 entsprechend. Liefert der Verkäufer innerhalb der Nachfrist nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

Haben wir trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherfüllung nur eine Teilleistung bewirkt, so gilt hinsichtlich der nicht bewirkten Teilleistung Ziff. 4.5 Satz 3 entsprechend. Vom ganzen Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, kann der Besteller jedoch dann, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. 

Der Besteller kann nicht vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn wir bis zu 5 von Hundert der im Vertrag genannten Menge zu wenig geliefert haben; insoweit ist eine etwaige Pflichtverletzung von uns unerheblich. Bei einer Circa-Lieferung gemäß Ziffer 4.3 gilt Satz 1, wenn wir bis zu 10 von Hundert der im Vertrag genannten Circa-Menge zu wenig geliefert haben. Die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

a) Bei dem von uns gelieferten Saatgut handelt es sich um ein Naturprodukt, welches beim Züchter vermehrt wird. Insbesondere aufgrund von Ernteausfällen (z.B. aufgrund von Naturkatastrophen, Insektenbefall, widriger Witterung usw.) kann es zu unerwarteten Lieferengpässen des Züchters kommen, die erst dann erkennbar werden, wenn wir das Saatgut bereits an unsere Kunden verkauft haben ("Verknappung").

b) Im Falle einer solchen Verknappung gem. dem vorstehenden Absatz a) werden wir von unseren Lieferverpflichtungen insoweit entbunden, als uns eine Belieferung unserer Kunden mangels verfügbaren Saatguts dieser Sorte nicht möglich ist. Wir verpflichten uns in diesem Falle zur verhältnismäßigen Belieferung aus dem uns verfügbaren Saatgut sowie zur Abtretung unserer Ansprüche gegen den Vorlieferanten. Wir werden uns bemühen, dem Kunden in Höhe der fehlenden Belieferung mit der bestellten Sorte eine verfügbare gleichwertige Sorte anzubieten.